Ihren Immobilienwert ermitteln wir kompetent und zuverlässig

Wann sollte ich den Immobilienwert ermitteln lassen?

Die richtigen Informationen zum passenden Zeitpunkt können den Unterschied zwischen einem profitablen Geschäft und einem finanziellen Desaster ausmachen. Sind Sie der Meinung, es sei an der Zeit, den reellen Immobilienwert zu ermitteln, steht Ihnen unsere kompetente Expertise gerne zur Verfügung. Auf diese Weise müssen Sie sich nicht auf eine grobe Schätzung berufen und sind optimal auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Den Haus- und Wohnungswert ermitteln lassen

Es gibt viele Anlässe, vom Fachwissen eines Bewertungssachverständigen zu profitieren, zum Beispiel, wenn Steuern gespart oder vermögensrelevante Entscheidungen getroffen werden sollen. Dabei kann je nach Erfordernis eine Beratung, eine Stellungnahme oder ein gerichtsfestes Gutachten infrage kommen.

In welchen Situationen lohnt sich die Zeitwertberechnung Ihrer Gebäude?

Trifft einer dieser Fälle zu:

  • Sie möchten wissen, ob Sie den Wert Ihres Hauses, Ihrer Wohnungen, Ihres Grundstücks richtig einschätzen?
  • Sie sehen den vom Finanzamt ermittelten Wert Ihrer Immobilie als zu hoch an? (Siehe Steuerbescheide nach den seit Anfang 2009 geltenden neuen Regelungen des Bewertungsgesetztes, BewG.)
  • Sie brauchen im Rahmen des Zugewinnausgleichs den Marktwert Ihrer Immobilien an den Stichtagen des Anfangs- und Endvermögens?
  • Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen und sind sich unsicher hinsichtlich des angemessenen Preises?

Weitere Informationen
  • Vermögensaufstellung
  • Kauf, Verkauf, Miete
  • Steuerliche Belange
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Gesetzliche Vertretungen
  • Zwangsversteigerung
  • Beleihungswert
  • Versicherungswert
  • Rechte und Belastungen
  • Vergütung

Wie viel ist mein Haus wert?

Viele sind sich unsicher über den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Der Markt für Grundstücke, Gebäude oder Eigentumswohnungen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert.

Klarheit kann das Gutachten eines unabhängigen, kompetenten und qualitätsgeprüften Sachverständigen bringen.

Unsere individuell erstellten Gutachten sind leicht verständlich und nachvollziehbar aufgebaut. Sie enthalten eine ausführliche und anschauliche Beschreibung der für den Verkehrswert relevanten Eigenschaften.

Wenn Sie lediglich für den persönlichen Bedarf eine Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilien brauchen, kann auch ein Kurzgutachten oder eine Beratung das richtige sein.

Klare Argumente bei Kauf oder Verkauf. Die angemessene Miethöhe.

Bei einem Kauf oder Verkauf von Immobilien sind Sie mit dem vom unabhängigen Gutachter ermittelten Verkehrswert auf der sicheren Seite.

Mit einem ausführlichen Gutachten liegen alle wertrelevanten Faktoren schwarz auf weiß vor. Mit einem Zustandsprotokoll oder einer Beratung vor Ort können Sie sicher sein, vor Unterzeichnung eines Vertrages alle wesentlichen Eigenschaften eines Objektes zu kennen. Wie zum Beispiel der Erhaltungszustand eines Gebäudes, ob die rechtlichen Aspekte eingehalten sind oder ob Entwicklungspotenzial besteht. Wichtige Faktoren können sein, ob ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, ob es unter Denkmalschutz steht, ob es sonstige Rechte oder Belastungen gibt und vieles mehr.

Über die Höhe einer angemessenen Miete gibt es häufig Unstimmigkeiten. Wenn es um Mieterhöhung oder um Mietminderung geht, kann ein Mietwertgutachten dazu beitragen, langwierige Konflikte vermeiden.

Auch wenn es um die Wohnungsgröße geht, beantwortet eine fachlich richtige Aufstellung der Wohn- und Nutzflächen anstehende Fragen.

Eine zu hohe Steuerbelastung für Grundbesitz?

Ob es um Erbschafts- und Schenkungssteuer geht, oder um die Überführung von Betriebsvermögen in Privatvermögen, ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann in vielen Fällen zu erheblichen Steuereinsparungen führen.

Seit der Erbschaftssteuerreform wird durch das Finanzamt häufig ein zu hoher gemeiner Wert ermittelt. Im Gegensatz zur Verkehrswertermittlung werden durch zu starre Vorschriften wertbeeinflussende Umstände und Besonderheiten eines Objektes nicht angemessen berücksichtigt, ebenso wenig die aktuelle Wirtschaftslage. Der Steuerpflichtige hat nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) in diesem Fall die Möglichkeit, dem Finanzamt den niedrigeren gemeinen Wert durch Vorlage eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens nachzuweisen, die Kosten hierfür hat er selbst zu tragen.

Auch bei der Steuerbefreiung von selbst genutzten Wohnimmobilien kann ein Gutachten hilfreich sein, denn bei einer Wohnfläche von über 200 m² entfällt die Befreiung. Gerade bei der Wohnflächenermittlung gibt es viele Fehlerquellen.

Eine qualifizierte Prüfung von Wertfestsetzungen nach dem BewG in Steuerbescheiden übernehmen wir ebenfalls für Sie. Geprüft wird fachkundig, ob die vielfältigen Vorschriften des Gesetzes zur Ermittlung des gemeinen Wertes durch das Finanzamt richtig angewandt wurden und ob eine Überbewertung augenfällig ist.

Rechtssichere Grundlagen bei Immobilienfragen.

Oft lässt sich ein zeitraubendes und kostspieliges Gerichtsverfahren, in dem es um Immobilienwerte geht, vermeiden. Mit einem von allen Parteien beauftragten gerichtsfesten Verkehrswertgutachten liegen die Fakten auf dem Tisch.

Ein Gutachten, ob vor Gericht oder außergerichtlich, wird beispielsweise hier benötigt:


  • Zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen.
  • Bei Eheschließung mit Ehevertrag zur Ermittlung des Anfangsvermögens.
  • Bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften.
  • Bei vorgezogenen Erbregelungen.
  • Protokolle über den Zustand einer Mietsache bei Ein- bzw. Auszug.
  • Fachkundige Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche durch örtliches Aufmaß oder nach vorhandenen Bauzeichnungen.

Immobilienwerte bei Nachlassverwaltung und Betreuung.

Bei gesetzlichen Vertretungen wie Nachlassverwaltung und Betreuung kann für das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses ein gerichtfestes Gutachten zur Feststellung der Höhe der Immobilienwerte erforderlich sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Aufgabe mit der zeitnahen Erstellung von Verkehrswertgutachten.

Besonderheiten bei Gutachten in Zwangsversteigerungsverfahren.

Bei Gutachten für Zwangsversteigerungen gibt es einige Besonderheiten:

Belastungen des Grundstückes wie Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte und sonstige dinglichen Rechte und Lasten können bei einer Zwangsversteigerung untergehen.

Ob Belastungen bestehen bleiben oder nicht, ist abhängig von ihrer Rangstelle im Grundbuch gegenüber der Rangstelle des das Verfahren betreibenden Gläubigers.

Es wird daher für das Zwangsversteigerungsverfahren der unbelastete Verkehrswert ausgewiesen. Andernfalls würde, wenn eine Grundstücksbelastung durch den Zuschlag erlischt, ein zu niedriger Wert angesetzt, da in diesem Fall der Käufer das Grundstück ohne die wertmindernde Belastung ersteigert.

Bleibt eine Belastung bestehen, verringert sich der bar zu zahlende Teil des Erwerbspreises um den Barwert der Belastung.

Übrigens: Viele Zwangsversteigerungsgerichte veröffentlichen die Verkehrswertgutachten unter www.zvg-portal.de. Dort kann man bei Interesse die Gutachten vor den Versteigerungsterminen einsehen.

Beleihungswertermittlung für Realkreditinstitute.

Auch Beleihungswertermittlungen für Realkreditinstitute (Banken, Lebensversicherungs- gesellschaften, Bausparkassen, etc.) führen wir auf der Grundlage der jeweiligen Anweisungen durch.

Sie enthalten eine Objektkurzbeschreibung und eine Ableitung des Beleihungswerts unter Beachtung des PfandGB und der Maßgaben des beleihenden Realkreditinstituts bezüglich Verfahren und Ansätzen.

Ist Ihr Gebäude unter- oder überversichert?

Bei der Wohngebäudeversicherung wird im Versicherungsfall der aktuelle Neuwert ersetzt, damit das Gebäude wieder so gebaut werden kann, wie es war. Dabei wird der aktuelle Wert auf Grundlage des Einheitswertes der Immobilie im Jahr 1914 ermittelt, indem mithilfe des Baupreisindexes auf den aktuellen Neuwert hochgerechnet wird.

Die Versicherungsleistung kann somit im Schadensfall nur dann ausreichend sein, wenn der Versicherungswert 1914 der Immobilie nicht zu niedrig ermittelt wurde. Falls andererseits der Versicherungswert 1914 zu hoch angesetzt wurde, ist die Versicherungsprämie zu hoch.

Gerne überprüfen wir, ob der Versicherungswert 1914 Ihrer Gebäudeversicherung richtig angesetzt ist.

Rechte und Belastungen an Grundstücken.

Verkehrswertrelevante Rechte und Belastungen können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein:


  • Dingliche Rechte wie grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte und Wohnungs- und Teileigentum), beschränkte dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte wie das Dauerwohnrecht, Dienstbarkeiten wie Niesbrauch oder Leitungsrecht und beschränkte persönliche Dienstbar- keiten wie das Wohnungsrecht) sowie Vormerkungen (z.B. Rückauflassungsvormerkung) sind im Grundbuch eingetragen.
  • Schuldrechtliche Vereinbarungen wie Miete, die auch für den Erwerber eines Grundstückes bindend sind.
  • Gesetzliche begründete Rechte wie Beschränkungen aufgrund des BGBs (z.B. Notweg), aufgrund des Nachbarschaftsgesetzes (z.B. Hammerschlagsrecht) und gesetzliches Vorkaufsrecht.
  • Öffentlich rechtlich sind beispielsweise Baulasten und Denkmalschutz, Einschränkungen nach dem Baugesetzbuch wie Festsetzungen in einem Bebauungsplan, nachbarrechtliche Vorschriften und gesetzliche Auflagen aufgrund von EU-Recht.

Rechte und Belastungen können einen erheblichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben.

Vergütung. Für ein Gutachten benötigte Unterlagen.

Wir stellen unsere Honorarforderungen für Verkehrswertgutachten in Anlehnung an die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des b.v.s (Bundesverband bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.). Sie richtet sich nach dem Wert der Grundstücke und Gebäude ohne Berücksichtigung von eventuellen Wertminderungen. Zu den Honorarsätzen nach der Honorartabelle addiert sich die Auslagenvergütung.

Eventuell genügt Ihnen aber auch ein Kurzgutachten, eine Stellungnahme oder eine Beratung. Oder es geht um Wertfestsetzungen in Steuerbescheiden.

Erforderliche Nebenarbeiten wie das Einholen von Unterlagen und Informationen oder ein örtliches Aufmaß sind besonders zu vergüten. Sie werden nach Stunden abgerechnet.

Gerichtsgutachten sind nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG) in Rechnung zu stellen.

Bitte sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über die für Ihren Zweck geeignete Leistung und die dafür anfallenden Kosten. Mit Auftragserteilung schließen wir einen Gutachtervertrag ab, so haben Sie bereits im Vorfeld Kostensicherheit.

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